Allgemeine Geschäftsbedingung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung und Benutzung der Seminar- und Veranstaltungsräume der BT-Group Center Marketing GmbH (Abteilung Ambio)
Die BT-Group Center Marketing GmbH wird in weiterer Folge als „GmbH“ bezeichnet.
1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle in den Räumlichkeiten der BT-Group Center Marketing GmbH, Ludersdorf 205, 8200 Gleisdorf abgehaltenen Seminare und Veranstaltungen und werden vom Vertragspartner durch die Reservierung der jeweiligen Räumlichkeiten für eine Veranstaltung anerkannt.
1.2 Abweichende Vereinbarungen gelten nur, sofern diese schriftlich durch die GmbH bestätigt werden.
2 Reservierung und Vertragsabschluss
2.1 Die Reservierung von Räumlichkeiten muss schriftlich unter Angabe des Namens und der vollständigen Geschäftsadresse des Vertragspartners erfolgen, um verbindlich zu sein.
2.2 Der Vertragsabschluss wird erst mit der schriftlichen Rückbestätigung durch die GmbH bindend.
2.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich Umbuchungen von Räumen schriftlich an die GmbH zu richten; mündliche Umbuchungen von Räumen werden nicht akzeptiert.
3 Leistungs- und Zahlungsbedingungen
3.1 Der Vertragspartner erhält das Mitbenutzungsrecht an den allgemeinen Zugängen und das Benutzungsrecht an den vereinbarten Veranstaltungsräumlichkeiten samt Infrastruktur und Mobiliar. Die Benutzung der Räumlichkeiten gilt nur für den vereinbarten Zeitraum und den vereinbarten Zweck. Benutzungszeiten, welche über die vereinbarten Zeiten hinausgehen werden gesondert verrechnet.
3.2 Die Mietpreise der Räumlichkeiten sowie die Preise für weitere Leistungen sind der Preisliste Seminare/Veranstaltungen Stand 01/2011 zu entnehmen.
3.3 Die Einbringung von eigenen oder fremden Einrichtungsgegenständen kann erst mit Mietbeginn erfolgen. Der Vertragspartner verpflichtet sich eine ausreichende Versicherung für die eingebrachten Gegenstände vorzunehmen. Werden von dem Vertragspartner vor Mietbeginn Gegenstände eingebracht, so ist die GmbH berechtigt, hierfür gesondert Lagerkosten zu verrechnen. Am Ende der Mietzeit müssen die Räumlichkeiten zeitgerecht geräumt sein, ansonsten ist die GmbH berechtigt eine Räumung und Einlagerung auf Kosten des Vertragspartners durchzuführen.
3.4 Nach der abgehaltenen Veranstaltung erfolgt die endgültige Berechnung des Entgeltes der Mieten und Nebenleistungen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Zahlungsbetrag ist nach Rechnungserhalt fällig.
4 Nutzungsbedingungen
4.1 Der Vertragspartner mietet die in der Preisliste Seminare/Veranstaltungen Stand 01/2011 ausgewiesenen Räumlichkeiten für die von ihm angegebene Veranstaltung.
4.2 Bei der Übernahme der vertraglich festgelegten Räumlichkeiten samt Einrichtung und sonstigen Leistungen bestätigt der Vertragspartner konkludent, dass sich diese in einwandfreiem Zustand befinden. Schäden bzw. Mängel müssen vor der Veranstaltung in schriftlicher Form gemeldet werden.
4.3 Das Aufstellen bzw. das Anbringen von Gegenständen an Wänden und Decken, welcher Art auch immer, bedarf einer besonderen Genehmigung der GmbH. Vorübergehende Änderungen in den Veranstaltungsräumlichkeiten (z.B. Aufbau von Ausstellungsstücken bzw. Dekoration, technische Änderungen) durch den Vertragspartner müssen den bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Die Herstellungs- und Abtragungskosten trägt der Vertragspartner.
4.4 Der Vertragspartner verpflichtet sich, die für seinen Verwendungszweck geltenden behördlichen Vorschriften einzuhalten und schriftliche Genehmigungen auf Verlangen der GmbH vorzulegen.
4.5 Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei von ihm durchzuführenden Maßnahmen nur befähigtes und entsprechend ausgebildetes Personal einzusetzen.
4.6 Der Vertragspartner sowie die vom Vertragspartner verpflichteten Künstler Mitwirkenden und geladenen Gäste haben den Anweisungen des verantwortlichen Personals der GmbH Folge zu leisten. Die Arbeitnehmer der GmbH unterliegen keinem direktem Weisungsrecht des Vertragspartners.
4.7 Leicht brennbare Stoffe dürfen in den Veranstaltungsräumen weder verwahrt noch verwendet werden. Fluchtwege (insbesondere Gänge, Stiegenhäuser), Notausgänge, Notbeleuchtungen und Feuerlöscher müssen frei zugänglich und unverstellt bleiben. Zuwiderhandelnde können aus dem Haus gewiesen werden.
4.8 Werbliche Auftritte bzw. Ankündigungen mit Bezugnahme auf die GmbH und den Veranstaltungsort sowie Programm sind mit der GmbH abzustimmen. Es dürfen nur schriftlich, mit der GmbH, festgelegte Benennungen oder sonstige Darstellungen der Veranstaltung enthalten sein. Die GmbH behält sich das Recht vor, bei Verstößen die Entfernung direkt auf Kosten des Vertragspartners zu veranlassen.
4.9 Jegliche Änderungen an Einrichtung und technischen Gegebenheiten bedürfen der Absprache und schriftlichen Zustimmung der GmbH.
4.10 Die technische Infrastruktur wird von der GmbH für Veranstaltungen bereitgestellt. Nur mit schriftlicher Zustimmung der GmbH ist die Einbringung von besonderen technischen Geräten für eine Veranstaltung erlaubt, wenn diese nicht von der GmbH zur Verfügung gestellt werden können.
4.11 Die gastronomische Betreuung erfolgt durch die GmbH. Die Mitnahme von eigenen Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Das gewerbsmäßige Fotografieren bzw. Filmen bedarf der schriftlichen Zustimmung der GmbH.
4.12 Zu entrichtende Abgaben und Gebühren, sowie AKM sind ausschließlich Angelegenheit des Vertragspartners. Jegliche Film- und Tonaufnahmen diverser Fernseh- und Rundfunkgesellschaften müssen von der GmbH schriftlich genehmigt werden.
4.13 Der Vertragspartner verpflichtet sich mitgebrachtes Verpackungsmaterial und sonstig anfallenden Müll wieder mitzunehmen.
5 Rücktritt vom Vertrag und Stornobedingungen
5.1 Die GmbH ist berechtigt, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
a) Der GmbH bekannt wird, dass die geplante Veranstaltung gegen rechtliche Bestimmungen verstößt, bestehenden Vereinbarungen widerspricht oder eine Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit zu befürchten ist;
b) Die Veranstaltung infolge höherer Gewalt gefährdet und undurchführbar wird und somit abgesagt bzw. vorzeitig beendet werden muss;
c) Über das Vermögen des Vertragspartners das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird.
5.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich bei Vertragsrücktritt Stornierungen schriftlich an die GmbH zu entrichten; mündliche Stornierungen werden nicht akzeptiert.
5.3 Für Stornierungen einer ein- bzw. mehrtägigen Veranstaltung wird
vereinbart:
a) Stornierungen bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind kostenfrei.
b) Bei Stornierungen ab dem 25. Tag bis dem vereinbarten Veranstaltungstag werden 70% der gesamten Veranstaltungskosten als Stornogebühren verrechnet.
5.4 Die endgültige Gästeanzahl von Veranstaltungen muss eine Woche vor Veranstaltungsbeginn verbindlich und schriftlich vom Vertragspartner mitgeteilt werden. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestanzahl an Gästen und wird auf jeden Fall verrechnet. Bei einer Aufstockung der Gästeanzahl (garantierte Mindestanzahl an Gästen) innerhalb eines angemessenen Zeitraumes, dient die tatsächliche Gästeanzahl als Verrechnungsgrundlage.
6 Haftung
6.1 Die GmbH haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.2 Für Gegenstände aller Art, die in die GmbH eingebracht werden, wird keine Haftung übernommen.
6.3 Die GmbH haftet nicht, wenn dem Vertragspartner, seinen Beschäftigten, Beauftragten, Besuchern oder Gästen während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung Gegenstände abhanden kommen; dies gilt auch für Diebstahl.
6.4 Der Vertragspartner trägt das gesamte Risiko der von ihm durchgeführten Veranstaltung und hat für eine ausreichende Versicherung (Sach- und Personenversicherungen) zu sorgen.
6.5 Der Vertragspartner haftet für die Einhaltung der Vereinbarungen und somit für:
a) sämtliche Schäden die aufgrund der Veranstaltung an Gebäude und Inventar (Veranstaltungsräumlichkeiten, technisches Equipment, Mobiliar) entstehen;
b) Schäden, welche von Dritten (z.B. Gäste / Besucher, verpflichtete Künstler und Mitwirkende der Veranstaltung) verursacht wurden;
c) Schäden, die durch Missachtung von bau- und feuerpolizeilichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen entstehen;
d) alle Folgen, die sich durch Überschreitung der genehmigten und vereinbarten Besucherhöchstzahl ergeben;
e) für Schäden an eingebrachten Gegenständen, sowie für Schäden die bei Auf- und Abbauarbeiten auftreten;
e) alle Schäden, welche sich aus der verspäteten oder vertragswidrigen Zurückstellung der Räumlichkeiten oder des Inventars ergeben, insbesondere durch Nichtvermietung oder einer nur zu einem geringen Entgelt möglichen Vermietung, einschließlich für Ruf- und Kreditschädigung.
6.6 Für jeden Verlust der zur Verfügung gestellten Mietgegenstände haftet der Vertragspartner in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
6.7 Der Vertragspartner übernimmt die Haftung für alle Unfälle, welche Dritten (z.B. Gäste / Besucher, verpflichtete Künstler und Mitwirkende der Veranstaltung) während der Veranstaltung zustoßen.
6.8 Der Vertragspartner wird die GmbH hinsichtlich aller im Zusammenhang mit der Veranstaltung erhobenen Schadensansprüchen Dritter vollkommen schad- und klaglos halten.
7 Rechts-, Erfüllungsort und Gerichtsstandvereinbarung
Diesen allgemeinen Geschäftsvereinbarungen liegt österreichisches Recht zu Grunde. Erfüllungs- und Zahlungsort für sämtliche aus welchem Titel auch immer entstehende Verbindlichkeiten ist Gleisdorf. Für allfällige Streitigkeiten zwischen der GmbH und dem Vertragspartner bzw. Dritten wird gemäß § 104 JN die örtliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in Graz vereinbart. Der GmbH steht es jedoch zu, den Vertragspartner am Sitz seines ordentlichen Gerichtsstandes zu belangen.
8 Allgemeine Bedingungen
8.1 Sämtliche Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben, die durch den Abschluss dieses Vertrages entstehen trägt der Vertragspartner.
8.2 Alle Vereinbarungen zwischen der GmbH und ihren Vertragspartnern bedürfen für deren Rechtsverbindlichkeit der Schriftform.
8.3 Mit Unterzeichnung der Vereinbarungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Bei Nichteinhaltung des Vertrages ergehen allfällige Schadensersatzansprüche zu Lasten des Vertragspartners.
8.4 Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder rechtsunwirksam sein sollte, so ändert dies nichts an der Rechtsgültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.